„Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Rechtliche Betreuung
Der rechtliche Betreuer/die rechtliche Betreuerin ist gesetzliche*r Vertreter*in nach § 1902 BGB. In seinem/ihrem Aufgabenkreis vertritt der/die gesetzliche Vertreter*in die Klient*innen gerichtlich und außergerichtlich und handelt im Sinne des Betreuungsrechts:
Durch das Gericht werden dem/der gesetzlichen Vertreter*in, je nach Lage des Betroffenen, Aufgabenkreise übertragen, die den aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
Diese Aufgabenkreise können unter anderem beinhalten:
- Gesundheitsfürsorge
- Bestimmung des Aufenthalts
- Vermögensangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden sowie privaten Institutionen (Bank, Heim etc.)
- Vertretung gegenüber Sozialleistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Versorgungsamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherung etc.)
- Ausländerrechtliche Angelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Strafrechtliche Angelegenheiten
Der/die gesetzliche Vertreter*in ist verpflichtet, dem Gericht regelmäßig Bericht über die aktuelle Situation des Klienten/der Klientin sowie über seine/ihre Angelegenheiten zu erstatten. Somit unterliegt er/sie stets der Aufsicht der Justiz.
Eine rechtliche Betreuung kann von dem/der Betroffenen selbst beantragt werden.
Sofern jedoch mehr als eine rein körperliche Behinderung vorliegt, kann das Gericht auch ohne einen solchen Antrag eine Betreuung anordnen.
Eine Empfehlung einer Anordnung auf Betreuung kann durch Dritte wie beispielsweise Angehörige oder Nachbarn ausgesprochen werden.
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Weitere Informationen und Publikationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.html
Vita
1975 im Bergischen Land geboren absolvierte ich meine Ausbildung zur Bankkauffrau im Rheinland und kam ans Wasser nach Kiel in meine Wahlheimat.
2007 begann ich meine berufliche Tätigkeit als Diplom-Sozialpädagogin und sammelte viele Erfahrungen mit Menschen in verschiedensten Lebenslagen mit unterschiedlichsten Hilfebedarfen. Zwei Jahre vor der Geburt meines Sohnes war ich bereits tätig als Vereinsbetreuerin.
In der Zwischenzeit war ich tätig als Integrationsfachberaterin und Qualifizierte Assistenz und selbständig als Systemische Beraterin und Coach.
Meine Klient*innen
profitieren von meinen umfassenden beruflichen Erfahrungen.
Meine Motivation
Wir können alle in Lebenssituationen geraten, in denen wir Hilfestellung brauchen, die Dinge so gut zu tun, wie wir es können.
Und es kann sein, dass wir Unterstützung benötigen, indem jemand für uns Dinge übernimmt und handelt, die wir selbst nicht mehr tun können. Jeder Mensch ist Expert*in in eigener Sache und mit Hilfe von Perspektivwechsel und der Frage "wie würde ich wollen, dass man mir hilft?", möchte ich Menschen darin unterstützen, Expertin zu bleiben und ihr Leben so gut es geht nach eigenen Vorstellungen zu leben.
Rechtsbetreuung S. Müller-Blettrup
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Meine Vorgehensweise? Mit Offenheit, Toleranz, Respekt und Achtsamkeit begegne ich den Menschen möglichst wertfrei und unvoreingenommen, um jeden einzelnen dort abzuholen und zu unterstützen, wo er gerade steht. Ich unterstütze Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, denn jeder Mensch hat seinen eigenen Lebensentwurf, alle sind gleich gültig.